GEO-AUDIO

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026 · Vermittlermodell

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform GEO-AUDIO der watchyourhead UG (haftungsbeschränkt) („Plattform“) sowie für die über die Plattform vermittelten Buchungen von Führungen und Erlebnissen.

2. Vertragsparteien / Vermittlung

Die Plattform vermittelt Buchungen zwischen Gast und dem jeweiligen Anbieter/Veranstalter (z. B. Winzerbetrieb, Schifffahrt, Tourenanbieter). Vertragspartner des Gastes für die gebuchte Leistung ist der Anbieter/Veranstalter, nicht die Plattform. Die Plattform stellt Technik, Zahlungsabwicklung (Stripe Connect) und Vermittlung bereit.

Auszahlungen an Anbieter über Stripe Connect ändern nichts an der Rolle der Plattform als Vermittler.

3. Leistungen

GEO-AUDIO umfasst GPS-geführte Audio-Erlebnisse und optional buchbare Termine. Inhalte und Durchführung liegen beim Anbieter. Die Plattform schuldet keine bestimmte Erlebnisqualität vor Ort.

4. Preise & Zahlung

Preise werden vom Anbieter festgelegt und inkl. gesetzlicher USt ausgewiesen, soweit anwendbar. Zahlung erfolgt über Stripe auf dem Plattform-Account mit Destination-Transfer an den Anbieter; die Plattform kann eine Vermittlungsgebühr einbehalten (application fee).

5. Buchung & Storno

Mit Abschluss der Zahlung kommt der Vertrag über die gebuchte Führung/Erlebnisleistung mit dem Anbieter zustande. Storno- und Erstattungsregeln des Anbieters gelten vorrangig; ergänzend siehe Widerrufsbelehrung. Plattform-seitige technische Stornos (z. B. fehlgeschlagene Zahlung) führen nicht zu einem Leistungsanspruch.

6. Haftung

Die Plattform haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf typische vorhersehbare Schäden aus der Vermittlung beschränkt. Für die Durchführung vor Ort haftet der Anbieter.

7. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand — soweit zulässig — ist Wiesbaden. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.

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